Homepage der Baccarafrauengruppe
  Statuten
 

Statuten

 

1.       Beitrag

2.       Besuch einer Mutter und ihr Neugeborenes von 2 Personen aus der Gruppe, die nicht verwandt oder verschwägert oder gut bekannt sind mit Geschenk im Wert von 5,00 DM (Blumen), zwecks besseres Kennelernen.

3.       Bei nicht abmelden oder bei zu spät kommen von ca. ½ Stunde Strafe von 0,50 DM.

4.       Auf Wunsch bringt die Gruppe einen Weggen. Unkosten werden von den Teilnehmern getragen.     Ansprechpartnerin ist für die Organisation verantwortlich.

5.       Bei Hochzeit wird Spalier gestanden, mit Baccara-Rosen. (Zuständig ist die Ansprechpartnerin).

6.       Erste Ansprechpartnerin in beitragsfrei.

 

Bemerkungen

1.       Silberhochzeit bei Monika Lindemann am 30. Dezember 15.00 Uhr

2.       Annenwoche auf dem Breischen 24. August halb 8 Uhr Messe, halb neun Gespräch mit dem Pater (Fiedle)




Am 08.10.1998 wurde beschlossen, das ab sofort der 1. Ansprechpartner gemäß Alphabet ernannt wird.

Im Oktober 2001 wurde beschlossen, dass die Gruppentreffs möglichst auf den 2. Donnerstag im Monat fallen.

Der monatliche bzw. jährliche Beitrag wurde auf 40,00 DM (20 Euro) festgesetzt.

Am 17. April 2002 wurde beschlossen, dass pro Todesfall 50,00 Euro aus der Kasse genommen werden.


 
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